Allgemeine Bedingungen für die Online-Beratung

Kostenlose Ersteinschätzung

Hier gibt es keine Bedingungen. Das Gespräch ist kostenlos und beruht auf gegenseitiger Freiwilligkeit. Eine Haftung für meine Auskünfte kann ich nicht übernehmen, was sich aus der Natur des Gesprächs ergibt. Natürlich hafte ich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschauskünfte.

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Kostenpflichtige Erstberatung

Die kostenpflichtige Erstberatung biete ich für 150 € an. Die ersten fünf Minuten dieses Gesprächs bleiben - wenn Sie es nicht weiterführen wollen - kostenfrei. Erst nach diesen 5 Minuten kommt also ein Beratungsvertrag zustande. Sollten Sie also feststellen, dass zwischen uns “die Chemie nicht stimmt” oder sollte deutlich werden, dass ich Ihnen gar nicht helfen kann, dann können wir uns freundlich verabschieden und Sie müssen nichts bezahlen. Wenn Sie das Gespräch über die 5 Minuten hinaus fortsetzen, dann stelle ich Ihnen im Nachhinein eine Rechnung über 150 € incl. MWSt. Wenn Sie den Rat für Ihren Betrieb benötigen beträgt die Gebühr 190 € incl. MWSt.

Was die Haftung angeht, so hafte ich - wie gesetzlich vorgesehen - für vorsätzlich oder grob fahrlässige Falschauskünfte. Im Übrigen ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf das von Ihnen gezahlte Beratungshonorar. Kommt es Ihnen auf eine verbindliche Auskunft an, für die ich die volle Haftung übernehmen soll, kommt regelmäßig keine Erstberatung in Betracht. Dann müssten wir eine Beratungsvereinbarung treffen. Denn dann ist es erforderlich, dass ich alle relevanten Unterlagen zur Kenntnis genommen und die maßgeblichen Rechtsfragen intensiv recherchiert habe.

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Beratungsvereinbarung mit Zeithonorar

Dieses Angebot biete ich für 200 € incl. MWSt. (gewerblich 250 € incl. MWSt.) an. Die ersten fünf Minuten des Gesprächs bleiben - wenn Sie es nicht weiterführen wollen - kostenfrei. Erst nach diesen 5 Minuten kommt also ein Beratungsvertrag zustande. Sollten Sie also feststellen, dass zwischen uns “die Chemie nicht stimmt” oder sollte deutlich werden, dass ich Ihnen gar nicht helfen kann, dann können wir uns freundlich verabschieden und Sie müssen nichts bezahlen. Wenn Sie das Gespräch über die 5 Minuten hinaus fortsetzen, dann stelle ich Ihnen im Nachhinein eine Rechnung entsprechend der Zeitdauer, wobei die Zeit nach angefangenen Einheiten von 5 Minuten abgerechnet werden. Ein Gespräch, das z.B. 28 Minuten gedauert hat, würde also 100 € bzw. 125 € (privat oder gewerblich) kosten. Ich lege bei Zustandekommen der Beratungsvereinbarung eine Akte für mich und eine WebAkte für Sie an, über die wir kommunizieren können und in der die Gesrpräche kurz zusammengefasst werden.

Die Abrechnung erfolgt normalerweise am Monatsanfang für den vorangegangenen Monat. Die erste Monatsrechnung erfolgt immer mindestens in Höhe einer Erstberatungsgebühr. Danach wird monatlich nur noch entsprechend dem tatsächlichen Beratungsanfall abgerechnet. 5 Minuten fallen als Wiedervorlage jeden Monat an, weil ich mir jede Akte jeden Monat mindestens einmal vorlege. Das Mandat kann von Ihnen (oder mir) jederzeit ohne Frist durch formlose Mitteilung beendet werden.

Die Haftung richtet sich hier nach dem, was allgemein für die Haftung des Rechtsanwalts gilt.

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